Ab 28. Juni 2025 gilt für Websites und Apps von Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte in der Europäischen Union anbieten und unter die entsprechenden Vorgaben fallen, eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zusammen mit der EN 301 549. Die Norm definiert klare Erfolgskriterien, die sich an den WCAG-Richtlinien orientieren, insbesondere an den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung gilt für unseren Webauftritt unter www.puls-lueneburg.de und beschreibt unsere Bemühungen zur Einhaltung der Richtlinie. Die Website ist weitestgehend barrierefrei und erfüllt überwiegend die EN 301 549 in der Konformitätsstufe AA.
Derzeit sind uns auf unserem Webauftritt keine Barrieren bekannt.
Sollten Sie Barrieren feststellen, nutzen Sie gerne die Kontakt-Möglichkeit, um uns Barrieren zu melden.
Wenn Sie uns auf Barrieren hinweisen wollen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info@puls-lueneburg.de.